AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Manicke GmbH & Co.KG für Unternehmer



§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Manicke GmbH & Co.KG, Breslauer Straße 6a 32699 Extertal (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über unseren Online-Shop signline.de oder auf andere Weise erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Wir liefern ausschließlich an Kunden (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) welche Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(2) AGB des Auftraggebers welche von unseren ABG abweichen gelten nicht. Dies gilt auch, wenn wir den AGB des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprechen.

(3)  Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).

(4) Alle Verträge mit dem Auftraggeber werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.



§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kundenkonto

(1) Die auf unserer Webseite und in sonstigen Medien dargestellten und angebotenen Produkte dienen zu Informationszwecken und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Hingegen stellt Ihre Bestellung über unsere Webseite ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sobald Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen. Mittels eines von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Nutzerkontos können Sie über unsere Webseite Bestellungen generieren. Es obliegt Ihnen, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Daten ( Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten ) vollständig und korrekt sind. Eventuelle Aktualisierungen diesbezüglich sind ebenfalls von Ihnen im eigenen Kundenkonto vorzunehmen. Ihr Kundenkonto erlaubt den Überblick über getätigte Aktualisierungen, Ihre Bestellungen und das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Aufträge. Das Löschen Ihres Kundenkontos können Sie über die E-Mail Adresse info@signline.de anfordern. Für die Geheimhaltung Ihres Passwortes sind Sie verantwortlich. Informieren Sie uns unverzüglich über jede Ihnen bekannt werdende nicht-autorisierte Nutzung. Insbesondere bei objektiven Hinweise auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne des § 13 sind wir berechtigt, ihr Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schließen, wenn die jeweilige Maßnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist. 

(3) Unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt kommt ein verbindlicher Vertrag erst dann zustande, wenn Sie nach Aufgabe Ihrer Bestellung eine schriftliche Bestellbestätigung von uns erhalten haben.

(4) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine schriftliche Vereinbarung bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in „Zusatz“- oder „Referenz“-Feldern übermitteln gehören nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden nicht in einer von uns ausgestellten Auftragsbestätigung bestätigt, gelten nicht als von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder Bewertungen herangezogen werden.

(5) Abweichende mündliche Vereinbarungen dürfen nicht von unseren Mitarbeitern getroffen werden. Dieses Recht haben nur unsere Geschäftsführer und Prokuristen.



§ 3 Preise

(1) Bei den von uns genannten Preisen handelt es sich ausschließlich um Euro-Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird getrennt ausgewiesen. Kosten für die Verpackung und den Versand sind nicht in den genannten Preisen enthalten. Die Höhe der bestellabhängigen Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Die bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz eventuell anfallenden Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten sind von Ihnen zu tragen.

(2) Bei Wunsch des Auftraggebers für nachträgliche Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten oder ähnlicher Zusatzarbeiten werden wir diese Arbeiten nur nach Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.



§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

(1) Wir führen alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Daten müssen uns vom Auftraggeber entsprechend den in den Druckvorgabeformularen angegebenen Dateiformaten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Bei anderen Dateiformaten können wir eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, es sei denn, das abweichende Dateiformat wurde von uns vorher schriftlich ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht von uns zu vertreten sind.

(2) Wir sind nur insoweit verpflichtet, Druckdaten zu prüfen, wie sich dies aus vereinbarten Zusatzleistungen, z.B. aus dem Bestellprozess, ergibt. Erhalten Sie einen Korrekturabzug und geben uns diesen frei erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit alleine.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) zu prüfen. Eine Prüfung unsererseits erfolgt nur dann, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügungstellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Wir haben als Auftragnehmer das Recht, Kopien anzufertigen.



§ 5 Lieferung und Leistungszeit 

(1) Die vereinbarten Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen, diese sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Die vereinbarten Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag. Hierbei wird eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vorausgesetzt. 

(2) Bei Lieferverzögerungen unsererseits ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.

(3) Bei Wunsch auf ein Fixgeschäft, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, muss uns dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitgeteilt werden. Diese Geschäfte müssen von uns entsprechend bestätigt werden. Bei Terminüberschreitung eines vereinbarten Fixgeschäftes haben Sie als Käufer  das Recht auf sofortigen Rücktritt des Vertrages. Bis zum Eingang der Rücktrittserklärung in Textform erbrachte Leistungen  können von uns in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für bis zu diesem Zeitpunkt abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, Sie werden durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

(4) Wir sind zu Teillieferungen innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für Sie zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und Ihnen durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht. Ausnahme ist die Einverständniserklärung zur Übernahme des Mehraufwands unsererseits. Die aufgrund von Teillieferungen entstehenden zusätzlichen Versandkosten tragen wir in vollem Umfang. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition haben Sie die Möglichkeit, bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurückzutreten.

(5) Liegt ein von Ihnen verursachter Annahmeverzug vor, haben wir das Recht auf Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro, falls Sie einen geringeren Schaden nachweisen, wird dieser zu Grunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs tragen alleine Sie die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und wir haben nur eventuellen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.



§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt

(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.

(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. wenn zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart hätten liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt. Auch im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen können wir vom Vertrag zurücktreten.

(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).



§ 6a Periodische Arbeiten

Eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Monats besteht bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.



§ 7 Gefahrenübergang – Versand

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wert sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.

(3) Auf Wunsch der Versand- oder die Übergabeverzögerung Ihrerseits oder bei Verzögerung des Versands aufgrund Ihres Verschuldens geht die Gefahr auf Sie über, sobald Ihre Ware versandbereit ist. Alle in diesem Fall nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten sind von Ihnen zu tragen und betragen pro abgelaufener Woche bei Lagerung durch uns 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt sowohl Ihnen als auch uns vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.

(4) Ihr Geschäftssitz ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(5) Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse in Textform durch uns erforderlich.

(6) Sie haben die Pflicht, uns bzw. dem Frachtführer einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB.



§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen uns vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen unsererseits zu erwartenden Eigenschaften, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.

(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,

- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,

- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,

- geringfügigen Maßtoleranzen von bis zu 3% vom Endformat

(4) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

(5) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) - in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.

(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.



§ 9 Haftung auf Schadensersatz

(1) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) –, übernehmen wir einen Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Ihrerseits führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(2) Außerdem haften wir (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie unsererseits sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch uns, unsere gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4) Für Lackschäden, die durch verklebte Folien verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. In Einzelfällen können evtl. Lackveränderungen auftreten. Für Lackveränderungen (z.B. durch Alterungsdifferenzen, Grundierungsschwächen, Pigmentwanderungen oder Kleberrückstände nach dem Entfernen der Folien) haften wir nicht. Bei Spezialfolien ist es in Zweifelsfällen ratsam sich beim Hersteller der Folien zu vergewissern, ob das Produkt für die von Ihnen vorgesehene Anwendung geeignet ist. (Weitere Informationen hierzu am Ende der AGB) 
Die Verklebung der Folien erfolgt generell auf eigenes Risiko.

(5) Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.



§ 10 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Befinden Sie sich mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.



§ 11 Zahlung

(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Webseite zur Verfügung.

(2) Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug, werden Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro netto je Anmahnung sowie Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrages fällig.

(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere

Zahlungsbedingungen.

(5) Bestehen ältere Schulden Ihrerseits uns gegenüber, sind wir berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden Ihrerseits anzurechnen. Wir informieren Sie über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen uns, Ihre Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(6) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

(7) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit Ihrerseits bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, haben wir das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. 

(8) Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und sind Sie mit diesen ebenfalls im Verzug, greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht unsererseits. Unsere Ansprüche gegen Sie sind nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt.



§ 12 Rechnungsstellung

(1) Sie sind mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden.



§ 13 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte

(1) Mit Erteilung des Auftrags erklären Sie, dass wir berechtigt sind, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen. Werden durch die Ausführung des von Ihnen erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und haben Sie dies zu vertreten, stellen Sie uns unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen der Dritten frei.

(2) Wir sind nicht verpflichtet von Ihnen übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit Ihrerseits. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurücktreten, soweit:

- die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitsrecht verstößt;

- die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.

(3) Potentielle Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden.



§ 15 Urheberrechte und Gewerbliche Schutzrechte

(1) Wir behalten uns für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Sie bezahlten mit Ihrem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwerben jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten von uns. Insbesondere steht Ihnen kein Recht zu, die Leistungsergebnisse von uns zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann Ihnen aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung von uns eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumen wir das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.



§ 16 Geheimhaltung

Die von Ihnen für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen von uns auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.



§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

(1) Wir verarbeiten im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z.B.

Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) von Ihnen oder solche Dritter, die Sie an uns übermittelt haben. Für uns sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage stehen Sie ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Sie halten uns insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.

(2) Eine Archivierung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an Sie hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.



§ 18 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Lemgo. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

Extertal, 05.01.2023


Information

Wir weisen darauf hin, dass es bei der Verwendung von Klebefolien auf lackierten Flächen in Einzelfällen zu Veränderungen in Form von Aufquellungen, Pigmentwanderungen oder Geisterbildern kommen kann.

Bei den neuen Generationen von Lacken, die von der Fahrzeugindustrie eingesetzt werden, handelt es sich meist um wasserbasierende Lacke. Modifikationen oder Umstellungen können kurzfristig geschehen und werden nicht veröffentlicht. Von daher ist es für die Hersteller der Klebefolien nicht möglich, sämtliche Lacke auf Ihre Verträglichkeit hin zu überprüfen. Vor allem, da ein Lack nicht grundsätzlich ungeeignet sein muss, sondern nur einzelne Fahrzeuge einer Serie negative Erscheinungen aufweisen können.

Da jedoch bekannt ist, dass vereinzelt Wechselwirkungen auftreten können, auf die sowohl die Folienhersteller als auch wir keinen Einfluss nehmen können, haben wir uns für den o.g. Hinweis entschieden. Somit können wir keine allgemeine Garantie für die Verklebung auf Fahrzeugen aussprechen und hierfür auch keine Haftung übernehmen. Bei der Fülle der Verklebeuntergründe muss der Verarbeiter die Eignung des Untergrundes selber feststellen.

Wir können Ihnen jedoch versichern, dass die gelieferten Folien stets innerhalb der vom Hersteller festgelegten Spezifikationen als schadenfrei anzusehen sind.

Ein Schaden am Fahrzeug, der sich durch Aufquellen der oberen Klarlackschicht oder durch schemenhafte Geisterbilder des entfernten Schriftzuges äußern kann, ist deshalb auf den Lack zurückzuführen, der sich im Einzelfall nicht mehr in gleicherweise für eine Beklebung eignet, wie dies früher grundsätzlich der Fall war.